Unterweisungen
Beschäftigte müssen mindestens einmal jährlich zu den Gefahren an ihrem Arbeitsplatz unterwiesen werden – das gilt für Arbeitsbühnen ebenso wie für die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Wir übernehmen diese Unterweisung für Sie: als jährliche Sicherheitsunterweisung und als eigene Unterweisung PSAgA. Auf Wunsch in Ihrem Betrieb und mit dokumentiertem Nachweis für Ihre Unterlagen.
2 Treffer