Da Wind die Arbeit mit Hubarbeitsbühnen beeinträchtigt, dürfen für den Außen-Einsatz zugelassene Bühnen in der Regel bei Windgeschwindigkeiten bis zu 12,5m/s=45km/h eingesetzt werden. Es liegt in der Verantwortung des Bedieners, die maximale Windgeschwindigkeit auf dem Typenschild der Maschine oder in der Betriebsanleitung des Herstellers zu überprüfen. Die Windgeschwindigkeit sollte unbedingt im Korb/auf der Plattform in Arbeitshöhe gemessen werden. Dafür muss ein Windstärkemessgerät (Anemometer) genutzt werden, welches als Sicherheitsausrüstung bei uns erhältlich ist. Eine Übersicht der Windstärken (nach Beaufort-Skala) und Nutzungshinweise finden Sie hier.