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Teleskopstapler-Grundschulung

Befähigungsnachweis zum Führen eines Teleskopstaplers gemäß DGUV-G 308-009

In unserem Schulungszentrum bieten wir Ihnen neben Hubarbeitsbühnen-, Gabelstapler- und Hallenkran-Schulungen auch Schulungen zur Bedienung von Teleskopstaplern an. Sie können an einer Grundschulung für starre Teleskopstapler teilnehmen, sowie an den Zusatzqualifikationen Stufe 2a) Drehbarer Oberwagen und Stufe 2b) Einsatz mit Arbeitskorb.

 

Teleskopstapler-Grundschulung

Der DGUV Grundsatz 308-009 wurde im Frühjahr 2016 verabschiedet und versteht sich als Ergänzung zu DGUV Grundsatz 308-001 – Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen. Der Befähigungsnachweis zum Führen von Teleskopstaplern muss bei einer Teleskopstapler-Grundschulung erworben werden.

Die Schulung mit theoretischem und praktischem Teil richtet sich insbesondere an:

  • Fahrer
  • Monteure
  • Poliere
  • Bauleiter
  • Führungskräfte
  • Geräteeinweiser
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Zielsetzung

  • Sichere Bedienung von Teleskopstaplern
  • Dadurch Vermeidung von Personen- und Sachschäden
  • Information über rechtliche Grundlagen
  • Verbesserte Absicherung des Arbeitgebers und -nehmers im Schadenfall
  • Berufliche Zusatzqualifizierung des Bedienpersonals

Schulungssprache:

Der Kurs wird standardmäßig in deutscher Sprache durchgeführt, daher sind gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift zwingend erforderlich. Bei einer Gruppengröße von 6 Teilnehmern bieten wir Ihnen die Schulung auch in englischer oder polnischer Sprache an. Alternativ können Sie bei dieser Gruppengröße einen Dolmetscher beauftragen, der den Kurs simultan in Ihre Wunschsprache übersetzt. Wichtig hierbei ist, dass der Dolmetscher vertraut ist mit der Übersetzung von fachlichen und technischen Begriffen der Telestapler-Branche. Der Dolmetscher darf nicht gleichzeitig Teilnehmer des Kurses sein. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie uns gerne unter der 02304 / 933 – 588 oder per E-Mail an die [email protected].

Die Grundschulung für Neueinsteiger dauert 2 Tage, erfahrene Teleskopstapler-Fahrer benötigen bei mindestens einem Jahr Praxiserfahrung nur einen Schulungstag. Die Bedienberechtigung für Teleskopstapler verliert nicht ihre Gültigkeit. Jeder Arbeitgeber ist jedoch nach §12 ArbSchG dazu verpflichtet, mind. jährlich eine Sicherheitsunterweisung durchführen zu lassen.

Inhalte der Grundschulung

Allgemeine Qualifizierung für starre Teleskopstapler nach DIN EN 1459-1
Theorie:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern
  • Unfallrisiken und deren Vermeidung
  • Anfahren, Überfahren, Anschwenken
  • Umgang mit Lasten
  • Auswahl und Wechsel von Anbaugeräten
  • Transport, Verladung, öffentl. Verkehrsraum
  • Qualifikation und Pflichten des Teleskopstapler-Bedieners
  • Sicheres Durchführen von Wartungsarbeiten
  • Sondereinsätze
  • Schriftliche Theorie-Prüfung

Praxis:

  • Einweisung am Gerät
  • Lastschwerpunktdiagramm, Gewichtsverteilung
  • Inbetriebnahme des Teleskopstaplers
  • Wechseln von Arbeitseinrichtungen
  • Einsatz mit Last, Gabelzinken, Schaufel, Haken
  • Abfahren von vorgegebenen, markierten Strecken mit Hindernissen
  • Nutzung der Notablass-Einrichtung
  • Außerbetriebnahme des Teleskopstaplers
  • Praktische Abschlussprüfung

Nach erfolgreich absolvierter Grundschulung haben die Teilnehmer die Möglichkeit, sich in folgenden Zusatzqualifikationskursen befähigen zu lassen:

Stufe 2a) Drehbarer Oberwagen

DIN EN 1459-2 – Fahrerinnen und Fahrer von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen müssen die Teilnahme am Zusatzqualifizierungskurs der Stufe 2a nachweisen, da bei Einsätzen mit diesen Gerätschaften zusätzliche Gefahren bestehen. Die Schulungsteilnehmer müssen eine theoretische, sowie eine praktische Abschlussprüfung erfolgreich bestehen, um ein Zertifikat zu erhalten.

Stufe 2b) Einsatz mit Arbeitskorb

DIN EN 1459-3 – Werden Teleskopstapler als Hubarbeitsbühne eingesetzt, so müssen die Fahrerinnen und Fahrer am Zusatzqualifizierungskurs der Stufe 2b teilnehmen und diesen, ebenso wie bei der Stufe 2a, theoretisch und praktisch erfolgreich absolvieren. Sind sie jedoch im Besitz einer gültigen PAL-Card für die Kategorien 1b / 3b (IPAF Bediener Schulung), kann die Stufe 2b bescheinigt werden und es bedarf keiner gesonderten Schulung.

Kombi-Paket buchen & sparen

Wenn Sie eine Teleskopstapler Grundschulung und den Zusatzkurs Drehbarer Oberwagen gleichzeitig buchen, erhalten Sie einen Rabatt von 10% auf die Schulungspreise. Geben Sie bei Ihrer Buchung einfach “Kombi-Paket” an.

Dieser Befähigungsnachweis ist nur innerhalb von Deutschland gültig. Ein Ablaufdatum gibt es nicht.

Schulung in unserem Schulungszentrum

Bei dieser Option kommen Ihre Mitarbeiter in unser Schulungszentrum und werden in der Theorie und in der Praxis von unserem Dozenten unterrichtet.

 

Vorteile

  • In unserem Hause werden die Kursteilnehmer voll verpflegt (Frühstück, Mittagessen, Getränke).
  • Sie müssen sich nicht um einen Schulungsraum und das technische Equipment kümmern.
  • Unser Dozent kann direkt auf alle Fragen und Probleme der Kursteilnehmer eingehen.
  • Der Praxisteil kann an unseren Teleskopstaplern erfolgen, sodass zusätzliche Mietkosten entfallen.

 

Adresse

Peter Cramer GmbH + Co. KG
Schulungszentrum “Halle 3”
Steinbergweg 51-53
58099 Hagen, GERMANY
Anfahrt

 

Schulung in Ihrem Unternehmen / auf Ihrer Baustelle

Auf Wunsch führen wir die Schulung inkl. Theorie und Praxis auch Inhouse in Ihrem Betrieb oder direkt auf Ihrem Bauvorhaben durch. Gerne informieren wir Sie über die Voraussetzungen.

 

Vorteile

  • Der Kurs findet in Ihrer gewohnten Umgebung statt.
  • Der Praxisteil kann an Ihrem eigenen Gerät durchgeführt werden.
  • Sie sparen Zeit und Geld, da die Anfahrt zu unserem Schulungszentrum entfällt.

 

Dieser Kurs wird aktuell noch nicht als eLearning angeboten.

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