Jährliche Sicherheitsunterweisung per E-Learning

für Bediener von Hubarbeitsbühnen

Artikelnummer: eLearning-Sicherheitsunterweisung Kategorie: Schlagwörter: ,

Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet seine Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen (ArbSchG § 12). Die Unterweisung hat bei Beginn und Änderung der Tätigkeit, sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel zu erfolgen. Danach hat sie in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens jährlich, zu erfolgen (BetrSichV § 12 Abs. 1 und DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 1).

>>> Wir bieten Ihnen die jährliche Sicherheitsunterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen nicht nur als Klassenraumschulung, sondern auch als E-Learning Kurs an.

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