Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet seine Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen (ArbSchG § 12). Die Unterweisung hat bei Beginn und Änderung der Tätigkeit, sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel zu erfolgen. Danach hat sie in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens jährlich, zu erfolgen (BetrSichV § 12 Abs. 1 und DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 1).
Jährliche Sicherheitsunterweisung per E-Learning
für Bediener von Hubarbeitsbühnen
Es handelt sich beim eLearning um einen Online Lehrgang mit abschließendem Quiz. Die Teilnehmer führen den Kurs selbstständig und in ihrem eigenen Tempo von zuhause oder ihrem Arbeitsplatz aus durch. Das Modul kann jederzeit pausiert werden. Die Teilnehmer benötigen zur Durchführung lediglich ein modernes Endgerät (PC, Tablet, Smartphone) und Kopfhörer oder Lautsprecher.
Die Gültigkeit beträgt ein Jahr, da eine Sicherheitsunterweisung mind. jährlich zu erfolgen hat.
Tipp!
Personen, die nach ihrer IPAF Schulung jährlich an der eLearning Sicherheitsunterweisung teilnehmen, reicht die Teilnahme an einer reinen IPAF Praxis Schulung aus, um ihre Lizenz nach 5 Jahren zu verlängern.
Beschreibung
Informationen Sicherheitsunterweisung für Hubarbeitsbühnenbediener per eLearning
Datenschutzerklärung von IPAF www.ipaf.org/privacy
Wie funktioniert der E-Learning Kurs?
Es handelt sich beim eLearning um einen Online Lehrgang mit abschließendem Quiz. Die Teilnehmer führen den Kurs selbstständig und in ihrem eigenen Tempo von zuhause oder ihrem Arbeitsplatz aus durch. Das Modul kann jederzeit pausiert werden. Die Schulungsteilnehmer benötigen zur Durchführung lediglich ein modernes Endgerät (PC, Tablet, Smartphone) und Kopfhörer / Lautsprecher.
Welchen Nachweis erhalten die Teilnehmer?
Erfolgreiche Lehrgangsteilnehmer erhalten am Ende des Online Lehrgangs ein Zertifikat als PDF-Datei von der IPAF.