Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet seine Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen (ArbSchG § 12). Die Unterweisung hat bei Beginn und Änderung der Tätigkeit, sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel zu erfolgen. Danach hat sie in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens jährlich, zu erfolgen (BetrSichV § 12 Abs. 1 und DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 1).
>>> Wir bieten Ihnen die jährliche Sicherheitsunterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen nicht nur als Klassenraumschulung, sondern auch als E-Learning Kurs an.
Beschreibung
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Wie funktioniert der E-Learning Kurs?
Es handelt sich beim eLearning um einen Online Lehrgang mit abschließendem Quiz. Die Teilnehmer führen den Kurs selbstständig und in ihrem eigenen Tempo von zuhause oder ihrem Arbeitsplatz aus durch. Das Modul kann jederzeit pausiert werden. Die Schulungsteilnehmer benötigen zur Durchführung lediglich ein modernes Endgerät (PC, Tablet, Smartphone) und Kopfhörer / Lautsprecher.
Welchen Nachweis erhalten die Teilnehmer?
Erfolgreiche Lehrgangsteilnehmer erhalten am Ende des Online Lehrgangs ein Zertifikat als PDF-Datei von der IPAF.