Ist bei Ihrer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) die UVV fällig?
Gem. DGUV-Regel 112-198 muss mindestens jährlich eine Prüfung von einem befähigten Sachkundigen durchgeführt und dokumentiert werden.
Wir kümmern uns gerne darum!
Unser Sachkundiger führt die Prüfung gemäß Vorschrift durch, dokumentiert sie und wenn alles in Ordnung ist, geht die PSA an Sie zurück. Falls eine PSA mal ausgemustert werden muss, melden wir uns bei Ihnen und kümmern uns gerne auch um Ersatz.
Wie läuft das ab?
Schritt 1: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf
Schritt 2: Senden Sie Ihre PSA zu uns / bringen Sie sie vorbei
Schritt 3: Wir prüfen Ihre PSA
Schritt 4: Sie holen die PSA ab / erhalten sie per Post zurück
Kontakt aufnehmen
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Tel: +49 (0)2304 933-525
Mail: [email protected]
PSA-Prüfung anfragen
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