Die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern ist im DGUV Grundsatz 308-009 geregelt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat diesen Grundsatz im Februar 2016 neu veröffentlicht.
DGUV Grundsatz 308-009
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