Die Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen ist im DGUV Grundsatz 308-007 (ehemals BGG 966) geregelt. Demnach ist der Nachweis über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbständigen Führen einer Hubarbeitsbühne durch eine theoretische und praktische Prüfung zu belegen.
Unsere IPAF-Schulung entspricht dem DGUV Grundsatz 308-008.
DGUV Grundsatz 308-008
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