Bei dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 966 handelt es sich um die ehemalige Nummerierung des aktuellen berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes DGUV 308-008. Dieser Grundsatz fordert die Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen. Die Systematik und Nummerierung des Regelwerks wurde am 01.05.2014 von der DGUV geändert, um Überschneidungen zu vermeiden, die sich aus der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern ergeben hätten.