Unser Schulungszentrum besteht seit 2005 und führt regelmäßig
- IPAF Bediener Schulungen
- IPAF Einweiser Schulungen
- IPAF Verlängerungskurse
- IPAF PAV Schulungen
- Gabelstapler Schulungen
- Hallenkran Schulungen
- Teleskopstapler Schulungen
- Jährliche Sicherheitsunterweisungen
- Mobilkran Schulungen (demnächst)
durch. Die Schulungen werden bei uns, beim Kunden oder auf der Baustelle durchgeführt und sind teilweise sogar per eLearning möglich! Folgende Schulungen können Sie am PC absolvieren:
- Theorie-Teil der IPAF Bediener Schulung
- IPAF Kurs Hubarbeitsbühnen für Führungskräfte
- Sicherheitsunterweisungen für Hubarbeitsbühnen-Bediener
IPAF Bediener Schulung
Diese Schulung entspricht dem DGUV Grundsatz 308-008 und richtet sich an alle Bediener von Hubarbeitsbühnen. Unsere qualifizierten IPAF-Trainer schulen die Teilnehmer in sämtlichen Vorschriften für den sicheren Betrieb dieser Maschinen. Potentielle Gefährdungen und Verhaltensweisen bei Störungen der Arbeitsbühne werden in Theorie und Praxis ebenso anschaulich dargestellt, wie arbeitsschutzrechtliche Punkte.
IPAF Einweiser Schulung
Die Spezifikationen einer Maschine können stark von den Merkmalen des Modells abweichen, auf das ein Bediener geschult wurde. So gibt es beispielsweise Unterschiede in Bezug auf die Komplexität oder die Maße eines Geräts, sodass eine Einweisung vor der Benutzung unerlässlich ist. Unsere Einweiser Schulung richtet sich an alle Personen, die eine IPAF-Lizenz erwerben wollen, um andere Bediener in die Nutzung einer Hubarbeitsbühne auf der Baustelle oder im Betrieb zu unterweisen.
IPAF Verlängerungskurs
Die international anerkannte PAL-Card (Powered Access Licence) dient als hochwertiger Nachweis einer erfolgreich absolvierten Hubarbeitsbühnen-Schulung gemäß DGUV Grundsatz 308-008. Da die PAL-Card nach 5 Jahren ihre Gültigkeit verliert, ist es für den Bediener ratsam, sein vorhandenes Wissen innerhalb eines IPAF Verlängerungskurses aufzufrischen und sich über die aktuellen Sicherheitsvorschriften und den Stand der Technik informieren zu lassen.
IPAF PAV Schulung
PAV’s sind Push-Around Vertikal Lifte. Diese Indoor-Lifte haben keinen Fahrantrieb und werden manuell zum Einsatzort geschoben. Sie sind von der Plattform aus nicht verschiebbar, wie z.B. unser IL 3,5 Pecolift oder IL 4,2 Ecolift. Melden Sie Ihre Mitarbeiter zu diesem halbtätigen Kurs an, wenn Ihre Mitarbeiter nur PAV’s einsetzen und keine anderen Hubarbeitsbühnen.
IPAF Kurs Hubarbeitsbühnen für Führungskräfte
Dieser eLearning Kurs ist für alle Personen, die selbst keine Arbeitsbühnen einsetzen, den Einsatz dieser Maschinen jedoch verwalten, disponieren und überwachen, z.B. Geschäftsführer, Projektleiter, Bauleiter, Supervisoren, Vorarbeiter, Aufsichtspersonen. Er informiert über gesetzliche Regeln, Pflichten, Schutzausrüstung uvm.
Gabelstapler Schulung
Erfolgreiche Teilnehmer dieses Kurses erhalten einen BG-Befähigungsnachweis, der dazu berechtigt, Gabelstapler zu führen. Die rechtliche Anforderung ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 68. Der praktische Teil findet mit einem klassischen Gegengewichtsstapler (Frontstapler) statt.
Hallenkran Schulung
Erfolgreiche Teilnehmer dieses Kurses erhalten einen BG-Befähigungsnachweis, der dazu berechtigt, Hallenkrane zu bedienen. Die rechtliche Anforderung ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 52. Die Schulung ist gültig für alle flurgesteuerten Krane, z.B.: Brückenkran, Deckenkran, Portalkran, Schwenkkran, Systemkran, Staplerkran, Simi-Kran, Umsetzerkran, Konsolkran, Winkelkatzkran, Einschienenbahn.
Teleskopstapler Schulung
Bei diesem Kurs gibt es unterschiedliche Qualifizierungsstufen, die Sie erreichen können. Stufe 1 ist die Grundschulung für starre Teleskopmaschinen, Stufe 2a ist die Zusatzausbildung zur Bedienung von drehbaren Teleskopstaplern (sogenannte ROTO’s). Stufe 2b ist die Zusatzqualifizierung zum Einsatz von Teleskopstaplern mit einem Arbeitskorb. Bei uns können Sie alle drei Stufen machen.
Jährliche Sicherheitsunterweisung
Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet seine Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen (ArbSchG § 12). Die Unterweisung hat bei Beginn und Änderung der Tätigkeit, sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel zu erfolgen. Danach hat sie gem. BetrSichV in regelmäßigen Abständen, mindestens jährlich, zu erfolgen. Wir können diese Sicherheitsunterweisung zum Thema Bühne, Gabelstapler, Telestapler und Hallenkran für Sie übernehmen!
Sicherheitsunterweisung per eLearning
Wir bieten Bedienern von Hubarbeitsbühnen die jährliche Sicherheitsunterweisung auch per eLearning an. In einem online Seminar können die Teilnehmer selbstständig und in ihrem eigenen Tempo lernen.